Funkmikrofonanlagen
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Eines der am stärksten beanspruchten technischen Geräte im Fitness-Studio ist das Microfon.

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Funkmikrofonanlage GyMic 2 UHF



Funkmikrofonanlage mit geringer Rückkopplungsneigung
postzugelassen, genehmigungsfrei
 

 


Funkmicrofonanlage Ergomic UHF



Funkmikrofonanlage mit geringer Rückkopplungsneigung und besonders guter Sprachverständlichkeit
postzugelassen, genehmigungsfähig
 

 


Microfon Ergomic



Microfon passend zu Ergomic
 

 


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Anmerkung zur Postzulassung bei Funk-Microfonanlagen:
Funk-Microfonanlagen sind Sendeanlagen und unterliegen dem Fernmeldegesetz.

  • postzugelassen, genehmigungsfrei: Diese Anlagen können einfach benutzt werden.
  • postzugelassen, genehmigungsfähig: Hiermit handeln Sie nach den Gesetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine Betriebsgenehmigung muss beantragt werden.
  • postzugelassen, bedingt genehmigungsfähig: Diese Anlagen haben eine Postzulassung, die aber nur für Behörden, Rundfunkanstalten u.ä. gilt. Zum Betrieb benötigen Sie eine Betriebs-Genehmigung, die aber nur in seltenen Fällen erteilt wird.
  • nicht postzugelassen: Der Betrieb ist in vielen Ländern verboten, in manchen Ländern ist der Besitz verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

 

 

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